Info zur Fischerprüfung 2010 finden sie in der Rubrik Aktuell und Termine


Aal-Schonzeit und Mindestmaß

Wie bereits angekündigt ist der Aal  nunmehr mit Schonzeiten geschützt. Die für Baden-Württemberg gültige Regelung ist in § 19 der Landesfischereiverordnung veröffentlicht worden und regelt eine ganzjährige Schonzeit bis zum 31.12.2012
weitere Infos unter Aktuelles

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Download der Beißzeit-Tafel von Fisch & Fang

BEISSZEIT-TAFEL (MEZ)

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