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Der ASV Baden-Baden e.V. fuehrt Euch zum Fischereischein
Der diesjaehrige Kurs fuer die Vorbereitung auf
die Fischerpruefung beginnt am
Freitag, dem 09.09.2011, 19:00 Uhr in der Realschule Iffezheim .
Der Unterrichtfindet jeweils
mittwochs und freitags von 19:00 Uhr bis 21:05 statt
.
Bitte meldet Euch bis spaetestens Donnerstag, 08.09.2011
telefonisch unter 07221 / 99 64 24
oder per email: buero@asv-baden-baden.de an.
Die Kursgebuehren werden bei
der Anmeldung in bar eingezogen
Erwachsene (ab 18) € 115,-
Jugendliche
€ 90,-
Fragenkatalog € 16,- die Pruefungsgebuehr betraegt € 25,-
Auf Grund der bestehenden
gesetzlichen Vorschriften ist das Ablegen der staatl.
Fischer-
Pruefung nur nach Teilnahme
an einem genehmigten Vorbereitungslehrgang moeglich; die
lueckenlose Teilnahme an den
einzelnen Unterrichtsfaechern ist von den Ausbildern zu
ueber-
wachen und auf einer
Teilnehmerkarte zu bestaetigen.
Dieser Teilnahmenachweis
muss bei der Pruefung vorgelegt werden!
Die Fischerpruefung findet am
Freitag, dem 18.11.2011 statt!
Wichtig !!!
Die Vorstandschaft
weist nochmals daraufhin, dass sowohl
Oos, als auch Grobbach
erst
ab 01.04. eines jeden Jahres befischt werden kann. Die Befischung ist in der
Zeit vom 01.04. bis 30.09.
Mittwochs, Samstags und Sonntags erlaubt. Wir bitten auch die gesetzlichen und
sonstigen Bestimmungen einzuhalten. Es ist bekannt geworden, dass einige
Kameraden sich nicht an die vorgegebenen Zeiten halten. Wir weisen deshalb auch
auf den Infobrief 01/2010 vom März 2010 hin. Es kann niemand behaupten er hätte
die Sperrzeiten nicht gekannt.
Wir werden Kontrollen durchführen und jeden
Verstoss mit einer Strafe von € 50,00 ahnden. Wiederholte Verstösse können zu einer Sperre
oder gar zum Ausschluss aus dem Verein führen.
Der Oosgraben ab B3 alt ( Baden-Oos ab Kindergarten/
Mühlwasserfall ) ist seit 2010 zur
uneingeschränkten Befischung freigegeben. Ihr könnt hier mit allen Techniken und
Naturködern fischen. Als Kunstköder sind nur Fliegen erlaubt. Bitte deshalb
keine Blinker und Gummifische verwenden. Das bedeutet, dass das Teilstück
zwischen B 3 alt und Bahnlinie auch uneingeschränkt frei ist. Die Schonzeit für
die Forelle ist aber stets zu beachten.
Der Steinbach und das
Teilstück Sandbach unterliegen ebenfalls keinen Beschränkungen und sind frei
befischbar. Der Steinbach bergwärts ab dem Rückhaltebecken ist wegen
Forellenbesatz ganzjährig gesperrt. Für die Techniken und Köder gilt das Gleiche
wie am Oosgraben. Also nur mit Fliegen als Kunstköder fischen. Unser neues
Gewässer der Eberbach ist ebenfalls frei befischbar, Auch hier gilt das Gleiche
wie zuvor für den Oosgraben, Stein- und Sandbach ausgeführte. Als Kunstköder
sind auch hier nur Fliegen erlaubt.
Aal-Schonzeit und Mindestmass

Download der Beisszeit-Tafel von Fisch & Fang
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