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Der ASV Baden-Baden e.V. fuehrt Euch zum Fischereischein

Der diesjaehrige Kurs fuer die Vorbereitung auf die Fischerpruefung beginnt am

Freitag, dem 09.09.2011, 19:00 Uhr in der Realschule Iffezheim .

Der Unterrichtfindet jeweils mittwochs und freitags von 19:00 Uhr bis 21:05 statt .

Bitte meldet Euch bis spaetestens Donnerstag, 08.09.2011

telefonisch unter 07221 / 99 64 24

oder per email: buero@asv-baden-baden.de an.

 

Die Kursgebuehren werden bei der Anmeldung in bar eingezogen

Erwachsene (ab 18)  € 115,-        Jugendliche                  € 90,-

Fragenkatalog         16,-        die Pruefungsgebuehr betraegt   € 25,-

 

 

Auf Grund der bestehenden gesetzlichen Vorschriften ist das Ablegen der staatl. Fischer-

Pruefung nur nach Teilnahme an einem genehmigten Vorbereitungslehrgang moeglich; die

lueckenlose Teilnahme an den einzelnen Unterrichtsfaechern ist von den Ausbildern zu ueber-

wachen und auf einer Teilnehmerkarte zu bestaetigen.

Dieser Teilnahmenachweis muss bei der Pruefung vorgelegt werden!

Die Fischerpruefung findet am Freitag, dem 18.11.2011 statt!

 

 

 

 

 

 

 

Wichtig !!!

Die Vorstandschaft weist nochmals daraufhin, dass sowohl Oos, als auch Grobbach  erst ab 01.04. eines jeden Jahres befischt werden kann. Die Befischung ist in der Zeit vom 01.04. bis 30.09. Mittwochs, Samstags und Sonntags erlaubt. Wir bitten auch die gesetzlichen und sonstigen Bestimmungen einzuhalten. Es ist bekannt geworden, dass einige Kameraden sich nicht an die vorgegebenen Zeiten halten. Wir weisen deshalb auch auf den Infobrief 01/2010 vom März 2010 hin. Es kann niemand behaupten er hätte die Sperrzeiten nicht gekannt.

Wir werden Kontrollen durchführen und jeden Verstoss mit einer Strafe von € 50,00 ahnden. Wiederholte Verstösse können zu einer Sperre oder gar zum Ausschluss aus dem Verein führen.

Der Oosgraben ab B3 alt ( Baden-Oos ab Kindergarten/ Mühlwasserfall  ) ist seit 2010 zur uneingeschränkten Befischung freigegeben. Ihr könnt hier mit allen Techniken und Naturködern fischen. Als Kunstköder sind nur Fliegen erlaubt. Bitte deshalb keine Blinker und Gummifische verwenden. Das bedeutet, dass das Teilstück zwischen B 3 alt und Bahnlinie auch uneingeschränkt frei ist. Die Schonzeit für die Forelle ist aber stets zu beachten.

Der Steinbach und das Teilstück Sandbach unterliegen ebenfalls keinen Beschränkungen und sind frei befischbar. Der Steinbach bergwärts ab dem Rückhaltebecken ist wegen Forellenbesatz ganzjährig gesperrt. Für die Techniken und Köder gilt das Gleiche wie am Oosgraben. Also nur mit Fliegen als Kunstköder fischen. Unser neues Gewässer der Eberbach ist ebenfalls frei befischbar, Auch hier gilt das Gleiche wie zuvor für den Oosgraben, Stein- und Sandbach ausgeführte. Als Kunstköder sind auch hier nur Fliegen erlaubt.


 Aal-Schonzeit und Mindestmass

Wie bereits angekündigt ist der Aal   nunmehr mit Schonzeiten geschützt. Die für Baden-Württemberg gültige Regelung ist in § 19 der Landesfischereiverordnung veröffentlicht worden und regelt eine ganzjährige Schonzeit bis zum 31.12.2012
weitere Infos unter Aktuelles

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Download der Beisszeit-Tafel von Fisch & Fang

BEISSZEIT-TAFEL (MEZ)

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