Info zur Fischerprüfung 2010
finden sie in der Rubrik Aktuell und Termine
Aal-Schonzeit und Mindestmaß
Wie bereits angekündigt
ist der Aal
nunmehr
mit Schonzeiten geschützt. Die für Baden-Württemberg gültige Regelung ist in
§ 19 der Landesfischereiverordnung veröffentlicht worden und regelt eine
ganzjährige Schonzeit bis zum 31.12.2012
weitere Infos unter Aktuelles

Download der Beißzeit-Tafel von Fisch & Fang
BEISSZEIT-TAFEL
(MEZ)
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