Oos und Grobbach

Die Vorstandschaft weist nochmals daraufhin, dass sowohl Oos, als auch Grobbach  erst ab 01.04. eines jeden Jahres befischt werden kann. Die Befischung ist in der Zeit vom 01.04. bis 30.09. Mittwochs, Samstags und Sonntags erlaubt. Wir bitten auch die gesetzlichen und sonstigen Bestimmungen einzuhalten. Es ist bekannt geworden, dass einige Kameraden sich nicht an die vorgegebenen Zeiten halten. Wir weisen deshalb auch auf den Infobrief 01/2010 vom März 2010 hin. Es kann niemand behaupten er hätte die Sperrzeiten nicht gekannt.

Gewässerbegehungen

 Die Gewässerwarte werden im Frühjahr wieder Termine für Gewässererkundungen  den Mitgliedern anbieten. Die Gewässer und Termine werden wir Euch mit der Einladung zum Anfischen bekannt geben.


Angelflohmarkt 10.04.2011

Am 10. April 2011 beim Anfischen am Leissee wird aufgrund des Vorschlags eines Aktiven ein Angelflohmarkt angeboten.  Hierzu werden wir das Jugendzelt aufbauen. Da wir mit der normalen Ausrichtung des Anangelns ausgelastet sind, bitten wir um Anmeldung von Freiwilligen ( mit Aktivstundengutschrift ), die am Vortag ( Samstag 9.4.) das Zelt aufbauen und am Sonntag wieder abbauen. Hier können alle Mitglieder ihre Angelgeräte tauschen, spenden oder günstig kaufen. Auch andere Vereinsmitglieder sind gerne willkommen

Jäger und Angler

Wir Angler sind alle Naturschützer, wie der Jäger auch. Kameradschaftliche, gegenseitige Rücksichtnahme ist selbstverständlich. Jeder Jäger ist für seine Jagd und insbesondere für seinen Schuss voll verantwortlich – wie der Angler für sein Gewässer und seinen Haken. Wir verhalten uns ruhig und provozieren nicht. In dem Zusammenhang wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Angelverbotszonen, insbesondere im Bereich der Staustufe und der Schiffsanlegestellen, strikt beachtet wird. Bitte beachtet die gesperrten Zonen und informiert Euch hierüber vor dem Fischen. Karten gibt es über euren Verein, oder in der Gaststube an der Staustufe. Die Karte kostet € 2,-- und wird Euch vom Verein, gegen Erstattung des Portos in Höhe von € 1,45, auch zugeschickt. Eine Email genügt. Den Betrag von € 3,45 buchen wir von Eurem Bankkonto ab

Download: PG1 Karte Aal-Schongebiet 


Aal-Schonzeit und Mindestmaß

 Wie bereits angekündigt ist der Aal  nunmehr mit Schonzeiten geschützt. Die für Baden-Württemberg gültige Regelung ist in § 19 der Landesfischereiverordnung veröffentlicht worden und regelt eine ganzjährige Schonzeit bis zum 31.12.2012 wie folgt:

a.)    im Rheinhauptstrom ab der Staumauer des Kraftwerks Eglisau im Hochrhein bis zur Landesgrenze gegen Hessen,

b.)    in den von Rheinwasser durchströmten Nebenarmen, Kanälen und Gießen entlang dieser Strecke,

c.)    in den Altwässern und Baggerseen entlang dieser Strecke, soweit sie in für den Fischwechsel geeigneter Verbindung mit dem Rhein stehen.

 

Von der ganzjährigen Schonzeit betroffen sind somit mindestens folgende Vereinsgewässer und Gewässer der PG 1 :

- Bachgrundsee mit Verbindungsgräben

- Rheinstrom

- Rheinseitengraben und Sandbachmündung

- Rheinniederungskanal und Nebenkanäle

- sämtliche Überschwemmungsgebiete wie Polder, Altrheinarme

- Kriegersee mit Verbindungsgräben

- Kernsee mit Verbindungsgräben