Oos und Grobbach
Die Vorstandschaft weist nochmals daraufhin, dass sowohl
Oos, als auch
Grobbach
erst
ab 01.04. eines jeden Jahres befischt werden kann. Die Befischung
ist in der Zeit vom 01.04. bis
30.09. Mittwochs, Samstags und Sonntags erlaubt. Wir bitten auch
die gesetzlichen und sonstigen Bestimmungen einzuhalten. Es ist bekannt
geworden, dass einige Kameraden sich nicht an die vorgegebenen Zeiten halten.
Wir weisen deshalb auch auf den Infobrief 01/2010 vom März 2010 hin. Es kann
niemand behaupten er hätte die Sperrzeiten nicht gekannt.
Gewässerbegehungen
Die
Gewässerwarte werden im Frühjahr wieder Termine für Gewässererkundungen
den Mitgliedern anbieten. Die Gewässer und Termine werden wir
Euch mit der Einladung zum Anfischen bekannt geben.
Angelflohmarkt 10.04.2011
Am 10. April 2011 beim Anfischen am Leissee wird aufgrund des Vorschlags
eines Aktiven ein Angelflohmarkt angeboten.
Hierzu werden wir das Jugendzelt aufbauen. Da wir mit der
normalen Ausrichtung des Anangelns ausgelastet sind, bitten wir um Anmeldung von
Freiwilligen ( mit Aktivstundengutschrift ), die am Vortag ( Samstag 9.4.) das
Zelt aufbauen und am Sonntag wieder abbauen. Hier können alle Mitglieder ihre
Angelgeräte tauschen, spenden oder günstig kaufen. Auch andere Vereinsmitglieder
sind gerne willkommen
Jäger und
Angler
Wir Angler sind alle Naturschützer, wie der Jäger auch. Kameradschaftliche,
gegenseitige Rücksichtnahme ist selbstverständlich. Jeder Jäger ist für seine
Jagd und insbesondere für seinen Schuss voll verantwortlich – wie der Angler für
sein Gewässer und seinen Haken. Wir verhalten uns ruhig und provozieren nicht.
In dem Zusammenhang wird nochmals darauf hingewiesen, dass die
Angelverbotszonen, insbesondere im Bereich der Staustufe und der
Schiffsanlegestellen, strikt beachtet wird. Bitte beachtet die gesperrten Zonen
und informiert Euch hierüber vor dem Fischen. Karten gibt es über euren Verein,
oder in der Gaststube an der Staustufe. Die Karte kostet € 2,-- und wird Euch
vom Verein, gegen Erstattung des Portos in Höhe von € 1,45, auch zugeschickt.
Eine Email genügt. Den Betrag von € 3,45 buchen wir von Eurem Bankkonto ab
Download: PG1 Karte Aal-Schongebiet
Aal-Schonzeit und Mindestmaß
Wie bereits angekündigt ist der Aal
nunmehr
mit Schonzeiten geschützt. Die für Baden-Württemberg gültige Regelung ist in §
19 der Landesfischereiverordnung veröffentlicht worden und regelt eine
ganzjährige Schonzeit bis zum
31.12.2012 wie folgt:
a.)
im Rheinhauptstrom
ab der Staumauer des Kraftwerks Eglisau im Hochrhein bis zur Landesgrenze gegen
Hessen,
b.)
in den von
Rheinwasser durchströmten Nebenarmen, Kanälen und Gießen entlang dieser Strecke,
c.)
in den Altwässern
und Baggerseen entlang dieser Strecke, soweit sie in für den Fischwechsel
geeigneter Verbindung mit dem Rhein stehen.
Von der
ganzjährigen Schonzeit betroffen sind somit mindestens folgende Vereinsgewässer
und Gewässer der PG 1 :
-
Bachgrundsee mit Verbindungsgräben
-
Rheinstrom
-
Rheinseitengraben und Sandbachmündung
-
Rheinniederungskanal und Nebenkanäle
- sämtliche
Überschwemmungsgebiete wie Polder, Altrheinarme
-
Kriegersee mit Verbindungsgräben
- Kernsee mit Verbindungsgräben